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Rechtsanwalt Tierhalterrecht - Tierschutzrecht Apolda Jena

Als Tierhalter hat man in unserem Land eine Fülle von Regelungen zu beachten. Dabei ist es gleichgültig, ob man einen Hund, eine Katze, ein Pferd oder landwirtschaftliche Nutztiere hält, kauft oder verkauft.

Als Tierhalter ist man besonderen Haftungsrisiken ausgesetzt. Eine Haftung des Tierhalters besteht zum Beispiel für von dem jeweiligen Tier verursachte Schäden ohne, dass es auf ein Verschulden des Halters ankommt.

Vielfältige Probleme treten auch beim Kauf und Verkauf von Tieren auf. Insbesondere wenn bei dem Tier Verhaltensauffälligkeiten oder gesundheitliche Probleme vorliegen, ist das Tier nach den Vorschriften über den Kauf von Sachen - welche auch auf den Kauf von Tieren anzuwenden sind - mangelhaft. Insoweit stehen dem Käufer grundsätzlich die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte (Nachbesserung, Rücktritt, Minderung, Schadenersatz) zu.

Hier ist im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen, ob das Tier mangelhaft ist und welche Rechte zum Wohle des Tieres und auch wirtschaftlich sinnvoll geltend zu machen sind. Dabei ist die Reihenfolge der Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer von wesentlicher Bedeutung, um nicht am Ende auf den Kosten der medizinischen Behandlung und der Rechtsverfolgung sitzen zu bleiben.

Eine frühzeitige Beratung ist daher notwendig, um Ihre Rechte zu wahren. Wir beraten Sie gern ausführlich und vergessen dabei nicht, dass es in erster Linie um das Wohl eines Lebewesens geht.

 

 

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