Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
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In Nordrhein-Westfalen dürfen nach aktueller Rechtslage keine Abschleppkosten berechnet werden (15.04.2026)
Die Erhebung von Kosten für Abschleppmaßnahmen ist nach der aktuellen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen seit 2024 rechtswidrig, weil die Landesregierung eine neue Gebührenverordnung zu früh erlassen hat, bevor der Landtag erst vier Monate später den Weg dafür freigemacht hat. Das hat das Verwaltungsgericht Köln aufgrund mündlicher Verhandlung am 15.04.2026 entschieden und damit zwei Gebührenbescheide der Stadt Köln aufgehoben.
(VG Köln, Urteil vom 15.04.2026 - 20 K 3976/24 und 20 K 6851/24)
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Geheimdienstliche Telekommunikationsüberwachung im Umfeld eines Moschseevereins war rechtmäßig (15.04.2026)
Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat mit Urteil vom Montag, den 13.04.2026, die Klagen mehrerer Personen aus dem Umfeld des Vereins "Deutschsprachiger Islamkreis Hannover" (DIK) gegen Überwachungsmaßnahmen des Niedersächsischen Verfassungsschutzes abgewiesen.
(VG Hannover, Urteil vom 13.04.2026 - 10 A 3184/24)
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Wegen Nähe zur Identitären Bewegung - Rechtsanwalt darf nicht in Bundeswehr dienen (15.04.2026)
Ein Rechtsanwalt, der an einer Demonstration und weiteren Veranstaltungen der Identitären Bewegung teilgenommen hat, wird nicht weiter von der Bundeswehr zu Dienstleistungen herangezogen. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.
(VG Berlin, Urteil vom 14.04.2026 - VG 36 K 232/24)
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Reiseabbruchversicherung zahlt nicht für Quarantäne auf der Kreuzfahrt (14.04.2026)
Eine Reiseabbruchversicherung muss den versicherten Reisepreis in der Regel nur bei einem tatsächlich erfolgten Reiseabbruch erstatten. Wenn der Reisende aber die Reise angetreten hat und nur Teilleistungen nicht in Anspruch nimmt, aber mit dem gebuchten Beförderungsmittel zurückkehrt, liegt in der Regel kein Abbruch vor, sondern nur eine nicht mitversicherte Unterbrechung der Reise.
(OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.02.2026 - 1 U 63/25)
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Kündigung eines Wohnmobil-Fahrzeugmietvertrages wegen nicht funktionierender Steckdosen (13.04.2026)
Ein Wohnmobil dient nicht nur zum Fahren von A nach B. Vielmehr dient das Wohnmobil auch dem Wohnen. Wenn in einem Wohnmobil die normalen 12 V Steckdosen nicht funktionieren, dann ist der Gebrauch des Wohnmobiles zum Wohnen eingeschränkt. Das hat das Amtsgericht München entschieden.
(AG München, Urteil vom 04.12.2025 - 233 C 16119/24)